Abwasser (Auszug)
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
legte fest, dass rückwirkend zum 1.1.2010 die Abwassergebühr
in einen Anteil Schmutzwasser - identisch mit dem bezogenen Trinkwasser
und einer Gebühr für das Niederschlagswasser aufzuteilen ist,
wobei wie in der Vorlage ausgeführt die Kanalisation ungefähr
halbe-halbe und die Klärwerkskosten fast vollständig auf das
Schmutzwasser entfallen.
Diese erhebliche zusätzliche Arbeit wurde von den Mitarbeitern der Kämmerei in letzten zwei Jahren geleistet. Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Durch die neu erschlossene Fläche
im Industriegebiet wurden erhebliche Abwasserbeiträge fällig.
Wir stimmen der Gebührenkalkulation für das Abwasser unter Berücksichtigung
der Preise für das Schmutzwasser mit 1,05 € pro m3 und der Niederschlagsgebühr
mit 0,32 €' pro m2 zu. Dies ist Ihnen, liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger, als Bescheid zwischenzeitlich zugegangen.