Autor: Dr. Josef Doll
Volksabstimmung zu Stuttgart 21 - was ist ja? was ist nein?
Die vom Landtag beschlossene Volksabstimmung zu Stuttgart 21 soll die Landesregierung Baden-Württembergs verpflichten eine Möglichkeit zum Kündigen der S21-Verträge zu suchen und zu kündigen.
Die Verträge zu S21 enthalten keine Möglichkeit der Kündigung. Wer mit Ja stimmt, fordert die Landesregierung auf das Erforderliche zu unternehmen um den Vertrag, der keine Kündigungsklausel enthält, zu kündigen.
Wer bei dieser Volksabstimmung mit Nein stimmt, ist für Stuttgart 21. Ob diese Verdrehung von der Landesregierung absichtlich so gedreht wurde, ist nicht bekannt.
Der Stuttgarter Bahnhof ist seit 1850 ein
Kopfbahnhof wie es auch der Mannheimer und der Heidelberger Bahnhof waren.
Das heutige Aussehen entstand vor ca. 100 Jahren. Bis zur Elektrifizierung
im großen Maßstab, von 1950 an, wurden alle Züge mit Dampfloks
bewegt. Bis zu dieser Zeit hatten Kopfbahnhöfe, bedingt durch die
kurze Reichweite der Dampfloks, 100 bis 250 km, noch einen Sinn. Die Lokomotive
voran fuhr der Zug in den Bahnhof. Am Zugende wurde eine mit Kohle und
Wasser versorgte Lokomotive neu angehängt, die bisher ziehende vordere
Lokomotive abgehängt und der Zug, mit Betriebstoffen Wasser
und Kohle versorgt, rückwärts
aus dem Kopfbahnhof zur weiteren Fahrt herausgezogen.
Der Kopfbahnhof war nicht nur zentrumsnah
platziert, ohne das Stadtzentrum vollständig zu durchtrennen, sondern
erleichterte mit geringem Zeitverlust den Lokwechsel. Die elektrische Antriebstechnik
der heutigen Lokomotiven und Triebwagen erfordert erst nach 5000 km eine
Überprüfung der Lokomotive (Ausnahme ist Reinigung der Züge
und Toiletten).Heute würde kein neuer Bahnhof als Kopfbahnhof in einer
Großstadt
konstruiert.
Wenn man den eigenen Tellerrand überwindet
und sich den Berliner Hauptbahnhof anschaut, wird einem klar, wie ein modernes
Bahnhofskonzept aussehen sollte. Der Ost-West-Verkehr ICE, Regional- und
S-Bahnen kreuzungsfrei auf Ebene 5, der NordSüd-Verkehr ICE, Regional-
und S-Bahnen auf Ebene 1, dazwischen Versorgungs- und Umsteigeebenen. Bisher
hat noch niemand gezeigt, dass die Kosten von S21 höher sind als der
Nutzen sagen wir bis 2060. Auf solchen Zeitraum muß man derartige
Investitionen wohl rechnen. Denn allein die Planungszeit von 20 Jahren
gibt solche Zeiträume vor.
Wer bei dieser Volksabstimmung mit Nein stimmt ist für Stuttgart 21.
Dr. Josef Doll